Was versteht man unter dem Begriff Mindestwärmeschutz?
Ein Gebäude muss nach DIN 4108 den Mindestwärmeschutz erfüllen. Dies gilt auch für den sommerlichen Wärmeschutz.
Die wesentlichen Einflussgrößen sind:
- Himmelsrichtung und Sonnenschutz
- Verglaste Fläche und Verglasungsart
- Speichervermögen des Raumes (Bauart)
- Möglichkeiten zur Nachtlüftung
Auf einen Nachweis kann verzichtet werden, wenn der Grundflächenbezogene Fensterflächenanteil je nach Himmelsrichtung nicht 7-15 % überschreitet oder bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein außenliegender Sonnenschutz vorgesehen ist.
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