Welche Vereinfachungen gibt es bei der Bewertung von Wärmebrücken?
Die DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden" stellt wichtige Regelungen und Normen für den Wärmeschutz in der Bauindustrie in Deutschland dar. Bei der Bewertung von Wärmebrücken erlaubt die DIN 4108 bestimmte Vereinfachungen, um die Berechnung und Planung zu erleichtern:
Pauschalwert für Wärmebrücken:
Anstatt jede Wärmebrücke einzeln zu berechnen, erlaubt die Norm die Verwendung eines pauschalen Wärmebrückenzuschlags. Dieser Wert wird zum berechneten Wärmeverlust des Gebäudes hinzugefügt und dient als Näherung für den Wärmeverlust durch Wärmebrücken. Der Zuschlagswert hängt von der Qualität der Bauausführung ab.
Wird bei einer energetischen Bewertung auf die Enzelberechnungen der Wärmebrücken verzichtet, so kann dies durch einen pauschalen Zuschlag auf die U-Werte von 0,05 W/(m2K) berücksichtigt werden, wenn die Wärmebrücken dem Beiblatt 2 der DIN 4108 entsprechen. Im Altbau ist dies selten möglich. Ohne diesen Nachweis gilt der Wert 0,01 W/(m2K) oder 0,15 W/(m2K) bei Innendämmung mit einbindender Massivdecke.
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