Was sind die Regelungen im GEG zum Energieausweis?
Das GEG schreibt vor, dass bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf von Gebäuden ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser Ausweis informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes und enthält Angaben zum Energieverbrauch oder Energiebedarf, zu den wesentlichen Baujahren und zu den Hauptenergieträgern der Heizung des Gebäudes. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert, und den Bedarfsausweis, der auf einer Berechnung des Energiebedarfs basiert. Der Energieausweis muss bestimmten Anforderungen genügen und regelmäßig erneuert werden.
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