Wer stellt einen Energieausweis aus?
Zunächst einmal gilt: Beide Arten des Energieausweises können mit den richtigen Dokumenten grundsätzlich ohne Vor-Ort-Termin online erstellt werden. Während dies bei Verbrauchsausweisen tatsächlich üblich ist, bieten qualifizierte Energieberater für die Erstellung eines Bedarfsausweises in der Regel aber eine Begehung an.
Einen Energieausweis dürfen laut Gebäudeenergiegesetz nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen und entsprechender Berufspraxis erstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieure, Architekten, staatlich anerkannte Techniker, Schornsteinfeger und bestimmte Handwerksmeister. Es gibt jedoch kein amtliches Zertifikat für die Zulassung. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) betreibt online eine Datenbank mit Energieberatern, deren Qualifikation für die Erstellung von Energieausweisen geprüft wurde.
Tipp: In unserem Themenspecial "Energieberatung" erfahren Sie, wodurch sich qualifizierte und seriöse Energieberater auszeichnen und wie Sie sie finden.
Seriöse Energieberater fragen für die Ausweiserstellung umfassende Daten ab und prüfen sie auf Plausibilität. Das erhöht die Chancen auf aussagekräftige Modernisierungsempfehlungen. Für die Erstellung eines Bedarfsausweises ist von reinen Onlineanbietern abzuraten, entscheiden Sie sich lieber für einen Energieberater, der ihre Immobilie vor Ort fachkundig analysiert.
Die folgenden Angaben werden für die Erstellung eines Energieausweises benötigt:
- Gebäudedaten: Gebäudetyp, Standort, Baujahr, Fläche
- Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Energieträger, Art der Warmwasserbereitung
- Informationen über zusätzliche Feuerstätten und Lüftungsanlagen
- Messbescheinigung des Schornsteinfegers
- Informationen über bereits erfolgte energetische Sanierungsmaßnahmen
- Informationen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (bei Verbrauchsausweisen)